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Seit dem 24. Februar haben Polizei und Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern insgesamt mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle geht es um die Verwendung des „Z“-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet. Das hat eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bei den Innen- und Justizministerien und Landeskriminalämtern der Bundesländer ergeben.

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Allein in Sachsen-Anhalt wurden seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine mindestens 19 Verstöße gegen §140 des Strafgesetzbuchs erfasst, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es laut Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des „Z“-Symbols.

Die Verwendung des Symbols wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet. „Das Zeigen dieses Symbols in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, wenn nach dem Gesamtkontext ein Befürworten oder Gutheißen des russischen Angriffskriegs zum Ausdruck gebracht werden soll“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Magdeburg mit.

Nicht alle Länder erfassen die Verstöße statistisch

Auch im Stadtstaat Hamburg wurden bereits mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet, in 16 davon ging es ebenfalls um die Verwendung des „Z“-Symbols. In Nordrhein-Westfalen sind dem Landesinnenministerium 37 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen §140 des Strafgesetzbuchs seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine bekannt. „Davon hatten 22 Ermittlungsvorgänge das ‚Z-Symbol‘ als Zeichen der Solidarität mit den russischen Militärbefehlshabern zum Inhalt“, teilte eine Ministeriumssprecherin dem RND mit. Darüber hinaus wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 24. Februar mehr als hundert Sachbeschädigungen festgestellt, die in einem Zusammenhang mit dem Krieg stehen. Auch dabei habe das „Z“ in etlichen Fällen eine Rolle gespielt, so die Sprecherin.

Nicht in allen Bundesländern werden Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs von den Behörden gesondert erfasst. Die tatsächliche Zahl der registrierten Straftaten in Zusammenhang mit dem Krieg dürfte deshalb noch um einiges höher sein.

Dem bayerischen Justizministerium liegen beispielsweise keine Daten zur Zahl dieser Ermittlungsverfahren vor. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte jedoch, die bayerischen Staatsanwaltschaften gingen konsequent gegen Personen vor, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigten. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt“, sagte Eisenreich. Der Minister erklärte: „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden.“

Von Felix Huesmann/RND

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