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Wagen raste in eine Menschengruppe
:
Fahrer gibt emotionale Erklärung nach Verkehrsunfall mit vier Toten ab

Vier Fußgänger sterben, als der Wagen in die Menschengruppe an der Ampel in der Berliner Innenstadt rast. Hintergrund war laut Anklage ein epileptischer Anfall des Fahrers. Der gibt vor Gericht eine Erklärung ab.

Gut zwei Jahre nach dem Tod von vier Fußgängern bei einem Unfall in der Berliner Innenstadt hat der Fahrer sein Bedauern ausgedrückt. Er wolle den Angehörigen sein tiefstes Beileid aussprechen, erklärte der 44-Jährige am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin. „Es ist ein schreckliches, ganz grauenhaftes Unglück“, sagte der Angeklagte. Er sei zutiefst verzweifelt über das „unermessliche Leid, das mein Unfall verursacht hat“.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Diplom-Kaufmann fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Der SUV des Mannes hatte am 6. September 2019 auf der Invalidenstraße eine Ampel gerammt, sich mehrfach überschlagen und dabei Fußgänger auf dem Gehweg erfasst. Vier Menschen starben – darunter ein dreijähriger Junge.

Der Fall hatte seinerzeit für großes Aufsehen gesorgt. Auch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin herrschte großer Andrang. Neun Hinterbliebene sind nach Gerichtsangaben als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Zum Prozessauftakt erschien jedoch nur einer von ihnen persönlich. Für seine Mandanten sei es eine “wahnsinnige Belastung“, erklärte der Anwalt einer Familie eines getöteten jungen Mannes.

Das Gericht plant zunächst 20 Prozesstage bis Anfang Februar 2022, um das Geschehen aufzuklären. Am nächsten Prozesstag (1. November) soll der Angeklagte weiter befragt werden. Etwa 70 Zeuginnen und Zeugen hat die Staatsanwaltschaft nach Gerichtsangaben benannt. Ob diese alle vor Gericht erscheinen müssen, bleibt abzuwarten.

Allein wegen der medizinischen Fragen ist jedoch von einer umfangreichen Beweisaufnahme auszugehen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der 44-Jährige wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation, die erst etwa einen Monat zurücklag, nicht am Steuer des schweren Wagens sitzen dürfen.

Der deutsche Angeklagte erklärte dazu vor Gericht, er habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall gehabt. Danach habe er sich in medizinische Behandlung begeben. Mit einer Operation und mit einer Medikation habe er alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen. Von Ärzten habe er positive Nachrichten erhalten. „Es gab überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass ich irgendwann nochmals einen epileptischen Anfall erleiden könnte“, so der 44-Jährige. An Details des Unfalls habe er keine Erinnerung.

(kar/dpa)

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