Osnabrück (dpa/tmn) – Für E-Tretroller gilt die gleiche 1, 1-Promillegrenze wie für Fahrer anderer Kraftfahrzeuge. Wer sich nicht dran hält, riskiert neben Geld- und möglichen Freiheitsstrafen auch den Führerschein. Das unterstreicht ein Urteil des Landgerichts Osnabrück (Az.: 10 Qs 54/20), über das

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