Schwäbisch Gmünd (dpa/tmn) – Auch bei einem älteren Auto können Geschädigte nach einem Unfall Anspruch auf Wertminderung haben. Dann etwa, wenn es sich um einen Youngtimer handelt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd (Az.: 5 C 626/20), auf das der ADAC hinweist. Ein 19 Jahre alter