Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Angeklagten im Halle-Prozess eine tiefe Persönlichkeitsstörung. Er handelte aber weder aus Zwang noch im Wahn, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst kritisiert die Einschätzung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert