Mit Beginn des Februars dürfen Landwirte wieder Gülle fahren. Sie müssen aber ab diesem Jahr besondere Auflagen erfüllen, wie die Landwirtschaftskammer in Oldenburg mitteilte. Gülle, Jauche und Gärreste dürfen auf Ackerflächen, auf denen Pflanzen angebaut sind, nur noch streifenförmig auf den Boden

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