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Finanztipps für Arbeitnehmer
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Mehr netto – Diese Extras machen sich für Beschäftigte bezahlt

Arbeitgeber können Beschäftigten steuerfreie Extras zukommen lassen. Und diese Liste ist länger als man denkt. Gerade wenn beim Gehalt keine großen Fortschritte mehr drin sind, können sie zum „Joker“ werden.

Der Bruttolohn muss bei einem Jobwechsel oder einer Gehaltsverhandlung nicht der einzige ausschlaggebende Faktor sein. Zum Teil können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuer- und sozialabgabenfreien Extras im Endeffekt netto sogar mehr herausholen als mit einer Gehaltserhöhung, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 3/2022). Manchmal lassen sich mithilfe solcher Extras auch festgefahrene Gehaltsverhandlungen wieder in Schwung bringen. Denn der Mehraufwand halte sich für Arbeitgeber in Grenzen.

ÖPNV-Ticket, Fahrtkostenzuschuss oder E-Bike

Mehr netto: Diese Extras machen sich für Beschäftigte bezahlt

Aber was kommt nun infrage, wenn Beschäftigte ihren Nettolohn aufbessern wollen? Einiges fällt zum Beispiel in den Bereich Mobilität. „Finanztest“ verweist hier etwa auf die Möglichkeit, dass Chefin oder Chef die Kosten für das ÖPNV-Ticket übernimmt, das Unternehmen einen Fahrtkostenzuschuss zum privaten Pkw beisteuert oder der Betrieb ein E-Bike zur privaten und geschäftlichen Nutzung finanziert. Übernimmt der Arbeitgeber etwa die Kosten für das Ticket im öffentlichen Nahverkehr, ist das für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Und auch das Unternehmen profitiere, so „Finanztest“. Die Ausgaben können als Betriebskosten abgesetzt werden.

Extras lassen sich kombinieren

Daneben können je nach individueller Situation der Beschäftigten zum Beispiel Tank- und andere Wertgutscheine, die Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung oder Fitness- und Gesundheitskurse lohnenswerte Optionen sein. Die Höhe der erlaubten Zuschüsse unterscheidet sich je nach Extra. Wer geschickt verhandelt, kann womöglich sogar mehrere Extras kombinieren.

Einen Aspekt gilt es laut „Finanztest“ beim Thema Rente zu beachten: Wer Gehaltsbestandteile sozialversicherungsfrei bekommt, zahlt weniger in die gesetzliche Rente ein als bei einer Bruttolohnerhöhung. Die Extras zählen nicht zur gesetzlichen Rente.

(felt/dpa)

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