Gelsenkirchen (dpa/tmn) – Haben die Behörden Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs, muss der Halter oder die Halterin den mangelfreien Zustand nachweisen. Bleibt das aus, kann die Behörde die Nutzung verbieten. Das zeigt ein Urteil (Az.: 14 K 333/21) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen