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Prozessauftakt in Nürnberg
:
Youtuber „Drachenlord“ räumt Körperverletzung ein

Seit Jahren streitet sich der Youtuber „Drachenlord“ mit seinen Gegnern – und das nicht nur im Internet. Wegen mehrerer Angriffe steht er seit Donnerstagmorgen vor Gericht. Und es ist nicht das erste Mal.

Der Angeklagte blickt einfach weiter geradeaus, als die Kameras auf ihn gerichtet sind. Er hält sich nicht wie oft vor Gericht üblich einen Aktenordner vors Gesicht, um dieses zu verbergen. Wie er aussieht, wissen schließlich Tausende: groß, übergewichtig und mit einer Vorliebe für T-Shirts von Metal-Bands. Dem Youtuber „Drachenlord“ folgen mehr als 150 000 Menschen. Viele davon aber nicht, weil sie ihn besonders toll finden. Sie sind sogenannte Hater – das Gegenteil von Fans.

Seit Jahren streiten sich der „Drachenlord“ und seine Hater – und das längst nicht mehr nur im Internet. Regelmäßig tauchen Schaulustige vor dem Haus des Videobloggers in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um einen Blick auf ihn zu erhaschen, Selfies zu machen – und um ihn zu provozieren. Weil er in mehreren Fällen nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich wurde, steht der 32-Jährige jetzt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in Nürnberg vor Gericht.

Aus Sicherheitsgründen hatte das zuständige Amtsgericht Neustadt an der Aisch die Hauptverhandlung dorthin verlegt. Etliche Neugierige waren am Donnerstag vor das Strafjustizzentrum gekommen, um den Prozess zu verfolgen. Im Gerichtssaal fanden aber nur wenige von ihnen wegen der Corona-Abstandsregeln Platz.

Nacheinander verlas die Staatsanwältin sieben Anklageschriften für Vergehen von 2019 bis 2021, die der Youtuber in großen Teilen einräumte: Es treffe zu, dass er einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt habe, sagte der 32-Jährige. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Begonnen hat das Ganze 2014, als der Blogger seine Adresse in einem seiner Videos nannte und seine Gegner aufforderte, zu ihm zu kommen. Seitdem ist das beschauliche 40-Einwohner-Dörfchen Altschauerberg alles andere als beschaulich: Mehrmals täglich muss die Polizei wegen Ruhestörung, Hausfriedensbruch und anderer Anzeigen ausrücken.

Hasskriminalität in den sozialen Medien ist ein bekanntes Problem – und beschäftigt schon länger Polizei und Justiz in Deutschland. Auch kommt es mitunter vor, dass aus einem Streit im Netz reale Gewalt wird. So trafen sich im März 2019 rund 400 Jugendliche auf dem Berliner Alexanderplatz zu einer Massenschlägerei, nachdem zwei im Clinch liegende Influencer ihre Fans dazu aufgerufen hatten.

Nichts davon sei aber vergleichbar mit dem „Drachenlord“-Phänomen, sagt der Medienwissenschaftler Christian Gürtler von der Universität in Erlangen. „Das ist ein absolut herausragendes Beispiel von Hass im Netz, weil dieser auch offline weitergeht.“ Normalerweise hielten Influencer ihre privaten Adressen geheim – und sollten diese doch bekannt werden, zögen sie meist um.

Doch nicht der „Drachenlord“. Konflikte scheint er nicht zu scheuen – im Gegenteil. In seinen Videos über sich und sein Leben gibt er oft extreme Ansichten von sich. Seine Hater beschimpfen ihn dafür, aber machen sich auch über sein Aussehen, sein Gewicht und seinen Dialekt lustig.

Einer seiner Gegner, der am Donnerstag im Gerichtssaal sitzt, begründet seine Abneigung so: „Er fordert es heraus.“ Er sei respektlos, rede mit den Leuten von oben herab. Ein anderer zählt auf, was der „Drachenlord“ in der Vergangenheit so alles von sich gegeben habe – und gibt dann zu: „Es sind alles Nichtigkeiten, aber wenn die alle zusammenkommen…“

Es habe sich, durch Influencerinnen und Influencer, die auf ihn reagierten, die mediale Berichterstattung, die Zuschauenden und nicht zuletzt durch ihn selbst, eine Art negative Marke aufgebaut, sagt Gürtler. Durch diese und andere Faktoren sei auch der Hype entstanden, nach Altschauerberg zu fahren, um einen Blick auf sein Haus zu werfen, erklärt der Medienwissenschaftler.

Sein zweifelhafter Ruhm scheint dem „Drachenlord“ zu nutzen. Zumindest scheint er davon einigermaßen leben zu können. Als Berufsbezeichnung gibt er vor Gericht Youtuber oder Influencer an. Wie lange er das noch in den Maßen sein wird, ist fraglich. Es ist bereits das zweite Mal, dass er sich vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten muss. Im September 2019 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Sein Verteidiger kündigte im Prozess an, dass der Youtuber sein Haus inzwischen verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. Er plane außerdem, künftig weniger aktiv im Internet zu sein. Die Staatsanwältin lehnte es trotzdem ab, sich mit der Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe im Fall eines Geständnisses zu einigen. Tatort sei nicht nur Altschauerberg, sondern auch das Internet, begründete die Anklagevertreterin. Ein Urteil wird für den 28. Oktober erwartet.

(th/dpa)

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