Künftig soll es nach Plänen der Bundesregierung eine „Vorprüfung“ von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen geben. Wer dort abgelehnt werde, dürfe nicht einreisen.
Künftig soll es nach Plänen der Bundesregierung eine „Vorprüfung“ von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen geben. Wer dort abgelehnt werde, dürfe nicht einreisen.