Berlin (dpa/tmn) – Wer wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid bekommt, hat ab der Zustellung 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das dafür maßgebliche Datum finden Betroffene auf dem Einwurfeinschreiben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen

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