Düsseldorf (dpa/tmn) – Urlaub ist auch möglich in Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt – denn eine solche ist kein Reiseverbot. Allerdings gilt für Rückkehrer aus einigen Risikogebieten in Deutschland eine Quarantäne-Pflicht. Das zu wissen ist gerade für Berufstätige wichtig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert