München (dpa) – Der Zoff um den bayerischen Gegner des FC Schalke 04 im DFB-Pokal geht auch nach einem Urteil des Landgerichts München I weiter. Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer hat die einstweilige Verfügung von Türkgücü München vom 11. September „teilweise aufgehoben und abgeänd

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert