Abhängig beschäftigte Arbeit im Homeoffice ist nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts sozialversicherungspflichtig. Heimarbeiter seien „Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körp

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