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Aufgrund der Änderungen der Mitteilungsverordnung durch die Verordnung vom 23. September 2021, Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I) Seite 4386, wird das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung entsprechend geändert und ergänzt. Darauf macht das BMF aktuell aufmerksam (Az. IV A 3 – S-0229 / 21 / 10001 :006).

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