Jedes Jahr aufs Neue kommt die Frage auf, was in die Steuererklärung gehört. Der Bausparvertrag darf zum Beispiel auch nicht in den Angaben fehlen. Der Bausparvertrag bietet eine sichere Möglichkeit, Kapital für die eigenen vier Wände anzusparen. Doch wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus? Ein wichtiger Punkt, der oft zu Verwirrung führt. Versteuerung des Bausparvertrags In der Regel sind die Einzahlungen in einen Bausparvertrag nicht steuerlich absetzbar. Sie werden aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet. Die Zinserträge aus dem Bausparvertrag hingegen unterliegen der Abgeltungssteuer. Diese beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sparer geben die Zinserträge aus dem Bausparvertrag in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Steuerfreibeträge nutzen Es besteht die Möglichkeit, einen Sparer-Pauschbetrag geltend zu machen. Dieser beträgt aktuell 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Die entsprechenden Freistellungsaufträge sind bei der Bausparkasse einzureichen. So stellen Sie einen Teil der Zinserträge steuerfrei. Anlage der Steuerbescheinigung Die Bausparkasse stellt Ihnen jährlich eine Steuerbescheinigung aus. Diese enthält alle relevanten Informationen zur Versteuerung Ihrer Zinserträge. Es empfiehlt sich, diese sorgfältig aufzubewahren und der Steuererklärung beizulegen. Einfluss des Wohnungsbauprämienanspruchs Der Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie (WoP) hat mitunter auch steuerliche Relevanz. Die Wohnungsbauprämie fördert das Bausparen und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Geben Sie Ihren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung an. Hierbei ist der Erhalt der Prämie an Einkommensgrenzen gebunden. Die korrekte Angabe in der Steuererklärung sichert Ihnen die staatliche Förderung und bringt weitere steuerliche Vorteile mit sich. Steuerberater hinzuziehen Neben der Versteuerung der Zinserträge hat auch die Verwendung des Bausparvertrags möglicherweise steuerliche Auswirkungen. Beispielsweise profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von Steuervorteilen, wenn Sie den Bausparvertrag für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Die Einbindung eines professionellen Steuerberaters lohnt sich mitunter. Dieser hilft Ihnen nicht nur bei der korrekten Angabe des Bausparvertrags in der Steuererklärung, sondern zeigt ebenso weitere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten auf. Besonders bei komplexeren Finanzsituationen oder mehreren Vertragsverhältnissen bringt diese Expertise entscheidende Vorteile und bewahrt Sie vor steuerlichen Fallstricken. Quellen: