Berliner Gastronomen hatten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um die coronabedingte Sperrstunde außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben. Die Entscheidung gilt vorerst für elf Lokalitäten.
Berliner Gastronomen hatten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um die coronabedingte Sperrstunde außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben. Die Entscheidung gilt vorerst für elf Lokalitäten.