Wegen der hohen Kosten bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie plädiert Kanzleramtschef Braun für die Aussetzung der Schuldenbremse. Dafür müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden. Kritik an dem Vorstoß kommt auch aus den eigenen Reihen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert