Aktionäre können sich freuen: Der Bundesfinanzhof hält es für verfassungswidrig, dass Anleger ihre Verluste aus Aktienverkäufen nur von ihrem Gewinn aus anderen Aktienverkäufen absetzen können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Verluste aus Aktiengeschäften für