Koblenz (dpa/tmn) – Im Straßenverkehr darf man sich nicht blind auf die Blinkzeichen anderer Autofahrer verlassen. Wer als eigentlich Wartepflichtiger wegen zu früh gesetzter Blinker anderer losfährt, muss nach einem Unfall mithaften. Aber auch falsches Blinken und entsprechende Verzögerung können z

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