Die Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Die Entscheidung gelte aber nur für den Bürger, der den Eilantrag gestellt habe, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Verfügung sei zu „unbestimmt“.
Die Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Die Entscheidung gelte aber nur für den Bürger, der den Eilantrag gestellt habe, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Verfügung sei zu „unbestimmt“.