Sie haben Ihre Kindergeldnummer nicht zur Hand und benötigen Sie für eine Rückfrage oder das Ausfüllen des Antrags? So ermitteln Sie sie einfach und rasch. Steht Ihre Steuererklärung an oder die Anmeldung Ihres Nachwuchses in der Kindertagesstätte , benötigen Sie Ihre Kindergeldnummer. Auch für dringende Rückfragen bei der Familienkasse ist die Nummer erforderlich. Einmal für Ihr Kind automatisch durch die Familienkasse vergeben, bleibt diese Nummer ein Leben lang gleich, solange Ihr Kind nicht in einen anderen Haushalt zieht. Haben Sie mehrere Kinder, ist deren Kindergeldnummer identisch. Haben Sie die Nummer unterwegs nicht parat oder verlegt, gibt es mehrere einfache Methoden, um sie zu ermitteln. Kindergeldnummer auf Briefen der Familienkasse ablesen Sie haben bereits Kindergeld bezogen und Post von der Familienkasse bekommen? Dann finden Sie Ihre Kindergeldgeldnummer rechts oben bei den Kontaktdaten auf allen Briefen Ihrer zuständigen Stelle. Aber auch wenn Sie gerade unterwegs sind und die Schreiben nicht bei sich haben, gibt es eine Alternative, mit der Sie die Abfolge aus Buchstaben und Ziffern herausbekommen. Kontoauszüge weisen auf Ihre Kindergeldnummer hin Haben Sie online Zugriff auf Ihre Bankumsätze oder haben Sie Ihre Kontoauszüge zur Hand, finden Sie auf diesen die notwendigen Informationen, wenn Sie bereits Zahlungen der Familienkasse erhalten haben. Die Kindergeldnummer wird in der Regel als Referenznummer oder Verwendungszweck ausgewiesen. Online über das Portal der Familienkasse ermitteln Sie sind bereits im Online-Portal der Familienkasse registriert? Haben Sie sich mit Ihren Daten eingeloggt, finden Sie die Kindergeldnummer unter den persönlichen Daten Ihres Kindes. Steht Ihnen auch diese Möglichkeit nicht zur Verfügung, nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihrer Familienkasse auf. Über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit ermitteln Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl die zuständige Stelle und die jeweiligen Kontaktdaten. Die Auskunft zu Ihrer Kindergeldnummer wird in der Regel schriftlich erteilt. Sie sind im Beamtendienst oder im öffentlichen Dienst tätig? Dann übernimmt Ihre Bezügestelle die Auszahlung des Kindergeldes.