Saarbrücken (dpa/tmn) – Wer sich einen stärkeren Motor in sein Fahrzeug einbauen lässt, sollte das unbedingt auch seiner Versicherung mitteilen. Ansonsten kann diese nach einem Unfall einen erheblichen Teil ihrer Leistungen kürzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 5 U 64

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