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Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Anspruch auf Kürzung der Miete für eine Lagerhalle während des sog. Lockdowns nicht besteht (Az. 2 U 234/21).
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Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Anspruch auf Kürzung der Miete für eine Lagerhalle während des sog. Lockdowns nicht besteht (Az. 2 U 234/21).
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