Celle (dpa/tmn) – Wer Hartz IV beantragt muss sein teures Auto nicht unbedingt verkaufen. Zwar muss vorhandenes Vermögen zunächst verwertet werden. Allerdings stehen Antragstellern verschiedene Freibeträge zu. Und damit muss ein vor fünf Jahren für 21 000 Euro erworbener Pick-Up-Truck nicht verwerte

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