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Antisemitismus-Vorwurf
:
Hotel äußert sich im Fall Ofarim zu früh

Das beschuldigte Hotel in Leipzig will an seinen Mitarbeiten festhalten. Interne Ermittlungen hätten keine „objektivierbaren Anhaltspunkte“ für antisemitisches Verhalten ergeben. Dabei laufen die staatlichen Ermittlungen noch.

Nach dem Antisemitismus-Vorwurf des Sängers Gil Ofarim schafft das beschuldigte Hotel in Leipzig  jetzt Fakten: Es wird keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen die beschuldigten Angestellten einleiten. Um sie zu schützen, würden sie zwar nicht gleich wieder an ihrer ursprünglichen Stelle eingesetzt, aber grundsätzlich gebe es  keine „objektivierbaren Anhaltspunkte“, die strafrechtliche  oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen sie rechtfertigen würden, erklärte die Betreibergesellschaft des Hotels. Sie stützt ihr Urteil auf das 118 Seiten starke Gutachten einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, die das Hotel mit Ermittlungen in dem Fall beauftragt hatte.

Ob die Kanzlei die Sachlage angemessen einschätzt oder nicht, kann in der Öffentlichkeit derzeit niemand beurteilen. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft laufen noch. Es gibt widersprüchliche Schilderungen des Geschehens in der  Hotel-Lobby, wechselseitige Strafanzeigen der Beteiligten. Darum ist es unangemessen, dass das Hotel zu diesem Zeitpunkt mit einer Art Freispruch vorprescht. Es greift damit den Ergebnissen der staatlichen Ermittlungen vor,  versucht die privat eingeholte Beurteilung eines vermutlich schwer zu entscheidenden Falls als objektives Urteil darzustellen und beansprucht die Deutungshoheit für sich.

Natürlich ist es verständlich, dass ein Hotel, das einem denkbar schweren Vorwurf ausgesetzt ist, alles daran setzt, das Gegenteil zu beweisen. Und dass es alles unternimmt, möglicherweise zu Unrecht beschuldigte Mitarbeiter zu rehabilitieren. Doch schon die Tatsache, dass die Betreibergesellschaft des Hotels  eine  Rechtsanwaltskanzlei beauftragt hatte, den Fall privat zu untersuchen, hatte zu Recht für Unmut gesorgt. Das Vorgehen führte dazu, dass Zeugen sowohl von Rechtsanwälten wie der Polizei vernommen wurden, dass es also ein Nebeneinander staatlicher wie privater Ermittlungen gab.

Zwar haben Unternehmen grundsätzlich eine Legalitätspflicht, das heißt, sie müssen dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter Recht und Gesetz einhalten. Doch im Fall Ofarim hat die Polizei ja sofort ermittelt. Der Vorwurf mangelnder Aufsichtspflicht stand gegenüber dem Hotel also nicht im Raum. Dafür kann man aber die Frage stellen, wie unvoreingenommen Zeugen gegenüber der Polizei noch aussagen, wenn sie vorher schon mit Anwälten einer Partei des Streitfalls gesprochen haben.

Gut möglich, dass am Ende auch Polizei und Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, es gebe keine „objektivierbaren Anhaltspunkte“ für antisemitisches Verhalten der Hotelmitarbeiter. Aber das tut nichts zur Sache. Wie auch immer der Fall ausgeht: Es wäre für alle Beteiligten besser gewesen, das Hotel hätte das staatliche Ermittlungsergebnis abgewartet.

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