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Quarantänepflicht für Ungeimpfte
:
Diese Regeln gelten für den Urlaub in Italien

Die Corona-Zahlen in Italien sind derzeit hoch, das Land gilt als Hochrisikogebiet. Wir erklären, welche Regeln für Einreise, Aufenthalt und Ausreise gelten – und was es mit dem „Grünen Pass“ auf sich hat.

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert.

In welchem Urlaubsland müssen Touristen noch in Quarantäne? Sind Strände dort zugänglich? Welche Abstandsregeln gelten? Dürfen Restaurants besucht werden? Diese Fragen treiben viele Menschen um. Wir geben eine Übersicht über die beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen.

Italien ist immer noch stark von der Pandemie betroffen, auch dort hat die vierte Welle wieder für mehr Corona-Infektionen gesorgt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zurzeit bei 1075,6 (Stand: 9. Februar). Die italienischen Gesundheitsbehörden verzeichneten Anfang Januar teilweise über 200.000 neue Ansteckungen pro Tag. Am 9. Februar waren es laut Johns Hopkins University immer noch rund 102.000. Der sprunghafte Anstieg der Fälle lässt sich insbesondere auf eine Ausbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante zurückführen. Mit Wirkung vom 1. Januar ist Italien als Hochrisikogebiet eingestuft.

Wie steht es um die Einreise nach Italien?

Aus Deutschland, aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien gestattet. Weiterhin muss die Einreise über ein Online-Formular angemeldet und das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.

Neu seit 1. Februar: Die Pflicht, zur Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen, entfällt für Geimpfte und Genesene. Als Nachweis der Impfung dient das übliche digitale EU-Impfzertifikat, das nicht älter sein darf als sechs Monate.

Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Selbstisolation befreit. Minderjährige sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht.

Die Durchreise durch Italien mit dem Auto ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich.

Der „Grüne Pass“

Seit dem 6. August gilt in Italien der sogenannte „Grüne Pass“. Dieser ist dem digitalen EU-Impfzertifikat gleichzusetzen. Darin werden Impfungen, Genesungen und Tests festgehalten. Er gilt landesweit. Nur mit diesem Pass ist es möglich, Sportveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen, Messen oder Kongresse zu besuchen. Der „Grüne Pass“ ist nur für die Touristen relevant, die in einem Restaurant drinnen essen möchten, ins Museum oder in eine Therme wollen. Für das Essen im Restaurant des eigenen Hotels ist kein „Grüner Pass“ notwendig.

Die „Grüner Pass“-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz, im Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre) sowie in den Wintersportgebieten. Die Gültigkeit des „Grünen Passes“ wird mit Wirkung vom 1. Februar 2022 von neun auf sechs Monate reduziert.

Welche Corona-Auflagen gelten in Italien im Alltag?

In Italien wurde der gesundheitliche Notstand ausgerufen. Es wird empfohlen, die Tracing-App „Immuni“ zu nutzen. Das ganze Land ist in Risikozonen eingeteilt, in denen unterschiedliche Maßnahmen gelten. Reisen innerhalb des Landes durch verschiedene Zonen sind generell möglich.

Seit dem 10. Januar haben in Restaurants, Hotels und öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Die 2G-Regel gilt im gesamten Nah- und Fernverkehr – auch in Zügen, Fähren und auf Inlandsflügen. In Theatern, Kinos, Sportstadien und öffentlichen Verkehrsmitteln ist zudem das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend.

Eine vorübergehende Ausnahme gewährte die Regierung für die Bewohner von Inseln, die auf Boote oder Flugzeuge angewiesen sind, um zum Festland zu gelangen. Bis zum 10. Februar dürfen ungeimpfte Inselbewohner weiterhin reisen – sie müssen dazu jedoch einen negativen Corona-Test vorlegen.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum auch im Freien und auch in den weißen Zonen grundsätzlich vorgeschrieben. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.

Derzeit sind (auch im Freien) Veranstaltungen, Feste und Konzerte, sowie Versammlungen untersagt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.

Können wieder Hotels, Geschäfte und Restaurants besucht werden?

Derzeit haben Hotels, Bars und Restaurants drinnen und draußen geöffnet.

Was gilt in der Kultur?

In den gelben und weißen Zone können Museen und Ausstellungen besucht werden. Theater, Opernhäuser und Konzerthallen dürfen unter strengen Auflagen Gäste empfangen.

Was muss bei der Rückkehr nach Deutschland beachtet werden?

Seit dem 23. Dezember 2021 müssen Personen ab sechs Jahren bei der Einreise nach Deutschland einen 3G-Nachweis mit sich führen. Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Bei der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen, etwa einer Fluggesellschaft, soll der PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Da Italien als Hochrisikogebiet gilt, gilt eine zehntägige Quarantäne-Pflicht. Diese muss nicht angetreten werden, wenn entsprechende Nachweise über das Anmeldeportal der Bundesregierung hochgeladen werden.

 Wo gibt es Reise-Informationen über Italien gebündelt?

Auf der Webseite der EU-Kommission können Touristen ihr Zielland eingeben und herausfinden, welche Corona-Bestimmungen dort zu beachten sind. Trotz der Grenzöffnungen unterscheiden sich diese von Land zu Land teilweise stark. Auch das Auswärtige Amt aktualisiert laufend seine Reise-Informationen.

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