Arztkosten können zu einer finanziellen Belastung werden. Im Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.Sind Sie gesetzlich krankenversichert, dürften bei Ihnen in der Regel keine oder nur niedrige Arztkosten anfallen, da diese zumeist übernommen werden. Sollten Sie dennoch Zusatzleistungen zahlen müssen oder vermehrt Aufwendungen für Fahrten zu Ärzten, Therapeuten oder Ausgaben für Medikamente und dergleichen haben, besteht die Möglichkeit, diese in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Wo tragen Sie die Arztkosten in Ihrer Steuererklärung ein?Anfallende Arztkosten sowie weitere Kosten, die Ihnen aufgrund einer (chronischen) Erkrankung entstehen, können Sie nur im jeweiligen Steuerjahr angeben. Vereinfacht gesagt: Kosten, die im Jahr 2021 entstanden sind, können Sie nicht in der Steuererklärung für 2022 angeben.Die Kosten werden bei der Steuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen. Wenn Sie eine Behinderung haben oder pflegebedürftig sind, können Sie sogenannte „Pauschbeträge“ geltend machen. Diese finden Sie bislang in den Zeilen fünf bis 18 der genannten Anlage. Weitere angefallene Kosten tragen Sie in den Zeilen 31 bis 38 ein. Dafür tragen Sie den Betrag ein, den Sie zum Beispiel für Ihre Krankheit aufgewendet haben. Wenn Sie mit einer Erstattung seitens einer Versicherung rechnen, tragen Sie diesen Betrag ebenfalls ein, unter der Rubrik „Anspruch auf zu erwartenden/erhaltende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen etc.“Hinweis: Die Formulare für die Steuererklärung ändern sich hin und wieder, weshalb sich die Angaben der Zeilen-Zahl ebenfalls ändern können. Wichtig ist, dass Sie sich an dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ orientieren.Voraussetzungen, um Arztkosten abzusetzenUm die „außergewöhnlichen Belastungen“ geltend machen zu können, benötigen Sie in einigen Fällen eine Verordnung vom Arzt als Nachweis der Notwendigkeit, zum Beispiel bei Brillen oder Zahnersatz. Manchmal muss sogar ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorgelegt werden. Das kann bei Psychotherapien der Fall sein, wenn diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Auch bei einer chronischen Erkrankung müssen Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung vorlegen. Allerdings nur einmal.„Außergewöhnliche Belastungen“ oder „zumutbare Belastungen“?Wenn Sie nun all die oben genannten Dinge zusammengetragen haben, die Belege für Ihre Medizin, Zusatzkosten, Hilfsmittel sowie Fahrtkosten gesammelt und nachgewiesen haben, ist dies jedoch noch keine Garantie dafür, dass Sie mit einer Erstattung seitens des Finanzamtes rechnen können. Denn es gibt den finanziellen Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastungen“. Das bedeutet, dass Ihnen zugemutet werden kann, ein bis sieben Prozent Ihres Einkommens für Arzt- beziehungsweise Krankheitskosten aufzuwenden. Neben Ihrem Gehalt beziehungsweise finanziellem Einkommen spielen auch Familienstand und Anzahl der Kinder eine Rolle, um die Höhe der „zumutbaren Belastung“ zu berechnen. Ist diese Grenze erreicht, handelt es sich um „außergewöhnliche Belastungen“, bei denen Ihnen einer Erstattung zustehen kann. Tipp: Tragen Sie in jedem Fall die entstandenen Kosten des Steuerjahres ein. Die Berechnung, ob die Höhe der „zumutbaren Belastungen“ überschritten wurde, findet bei Ihrem zuständigen Finanzamt statt.