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Einreisebestimmungen, Ausgangssperren, Restaurants und Co.
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Diese Regeln gelten derzeit in beliebten Urlaubsländern

Seit den letzten Ferien lockerten viele Länder die Corona-Regeln. Mancherorts steigt die Zahl der Infizierten nun wieder. Ein Überblick über den Stand der Dinge.

Die Herbstferien stehen in Nordrhein-Westfalen schon wieder vor der Tür und damit auch geplante Urlaubsreisen, die trotz Pandemie wieder stattfinden können. In einigen Ländern wurde die Saison bis in den Herbst hinein verlängert, weshalb auch in diesen Ferien mit einem Reiseboom zu rechnen ist.

Seit dem 1. August gilt für Reiserückkehrer eine generelle Testpflicht. Damit muss jeder Urlauber, ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, unabhängig vom Einreiseweg negativ getestet oder nachweislich geimpft oder genesen sein. Wir geben einen Überblick, welche Regelungen momentan in beliebten Urlaubszielen gelten.

Corona-Urlaubsguide: Diese Regeln gelten in Italien, Griechenland und Kroatien
  • Spanien: Spanien ist seit Ende August kein Hochrisikogebiet mehr. Die Infektionszahlen in Spanien sind seit Ende Juli spürbar gesunken. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 23,78 (Stand 4. Oktober, Quelle Ministerio de Sanidad) auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in Deutschland. Ganz Deutschland gilt aus spanischer Sicht als Corona-Risikogebiet: Das bedeutet, dass Urlauber bei der Einreise einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen, maximal 72 Stunden alt) oder einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis benötigen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweis-Pflicht befreit.Wer aus Spanien nach Deutschland zurückkehrt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss nun nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne. Auch die Registrierungspflicht vor der Rückkehr nach Deutschland entfällt. Dennoch gilt die Testpflicht, nur Geimpfte und Genesene sind bei der Einreise von der Testpflicht befreit. Sie müssen lediglich ein Dokument vorlegen, das eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage vor Reiseantritt) oder die Genesung einer Covid-19-Infektion (frühestens elf Tage nach erstem Positivergebnis und höchstens 180 Tage zurückliegend) nachweist. Alternativ muss bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negatives Antigen-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorliegen. Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite, welche Regeln aktuell wo in Spanien gelten. Wichtig: Bei Spanien-Reisen müssen Touristen vor der Einreise ein digitales Gesundheitsformular ausfüllen.
  • Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera): Die Balearen mit Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera weisen derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von 26,38 (Stand 4. Oktober, Quelle Ministerio de Sanidad) auf. Die Corona-Beschränkungen auf den Balearen wurden bereits in den letzten Wochen schrittweise gelockert. Um eine Massenansteckung zu vermeiden, empfiehlt die Regionalregierung der Balearen, dass sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als 15 Personen im Freien und nicht mehr als zehn Personen in Innenbereichen treffen sollen. Auf Ibiza darf man nachts zwischen 2 und 6 Uhr weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands unterwegs sein. Ähnliche Beschränkungen auf Mallorca, Menorca und Formentera wurden aufgehoben. In Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen in den Außenbereichen zwölf (auf Ibiza acht) und in den Innenbereichen bis zu acht (auf Ibiza vier) Personen an einem Tisch sitzen. Ab 8. Oktober dürfen Clubs, Discos und Nachtlokale wieder ihre Tanzflächen öffnen. Wer tanzen will, muss dann allerdings eine Maske tragen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein EU-Covid-Zertifikat. Sperrstunde ist 5 Uhr. Die generelle Maskenpflicht im Freien wurde aufgehoben. Das Tragen einer Maske ist aber weiterhin verpflichtend, wenn kein ausreichender Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden kann. Am Strand muss zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen und sonstiger Strandausstattung ein Abstand von 2 Metern bestehen.
  • Kanaren (Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, Teneriffa, La Gomera, La Palma, El Hierro): Das Auswärtige Amt informiert Reisende derzeit nicht nur über die epidemiologische Lage im Land, sondern auch über die Vulkanausbrüche auf La Palma. Bei der Einreise gelten auf den Kanaren aktuell die gleichen Regeln wie für Spanien. Auch die Kanaren melden rückläufige Infektionszahlen. Die 7-Tage-Inzidenz ist mit 24,27 (Stand 4. Oktober, Quelle Ministerio de Sanidad) deutlich niedriger als in Deutschland. Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen, müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden. Unabhängig davon müssen alle Personen ab zwölf Jahren an der Rezeption von Hotels oder Ferienwohnungen nochmals das negative Testergebnis, ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Restaurants, Cafés und Bars sowie Hotels sind grundsätzlich geöffnet – je nach Region unter verschiedenen Auflagen. Es gibt keine nächtlichen Ausgangssperren mehr.
  • Portugal: Die Zahl der Corona-Infektionen in Portugal ist seit Ende August wieder rückläufig. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 41,0 (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University) auf einem etwas niedrigeren Niveau als in Deutschland. Seit dem 19. September ist das ganze Land, auch die Algarve, kein Hochrisikogebiet mehr. Für die Einreise aufs Festland gelten für Urlauber aus Deutschland keine Einreisebeschränkungen, es muss jedoch ein negatives Testergebnis oder ein EU-Covid-Impfzertifikat vorgelegt werden. Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen: Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt. Außerdem sollte entweder das Digitale COVID-Zertifikat der EU oder ein negativer Test vor Einreise über die App madeirasafe.com hochgeladen, aber auch in Papierform mitgeführt werden. Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug oder Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden. Ausgenommen davon sind Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU. Portugal hat angesichts sinkender Corona-Zahlen weitere Lockerungen beschlossen: Seit 1. Oktober dürfen zum Beispiel in Restaurants und kulturellen Veranstaltungen wieder alle Sitzplätze besetzt werden. Auch die Auflagen für Bars und Nachtclubs sind weniger streng. Weiterhin obligatorisch sind Masken in öffentlichen Transportmitteln, bei Großveranstaltungen, in Einkaufsmeilen und Supermärkten.
  • Italien: In Italien hat sich die Zahl der Infizierten in den letzten Wochen auf einem moderaten Level stabilisiert: Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt mit 36,0 (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University) etwas niedriger als derzeit in Deutschland. Für die Einreise wird aber ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis benötigt, das nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ muss man nachweisen können, dass man vollständig geimpft oder genesen ist (3G). Grundsätzlich müssen sich Urlauber vorab online anmelden. Im Freien gilt eine Maskenpflicht nur dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden. Sizilien ist nun als erste Region wieder als gelbe Risikozone eingestuft. Dort gilt nun wieder eine Maskenpflicht im Freien. Wer in Italien die Innenräume von Restaurants, Bars oder Sportstätten betreten will, muss entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Das digitale EU-Impfzertifikat ist gleichgestellt mit dem in Italien bekannten „grünen Pass“. Der grüne Pass soll auch als Eintrittskarte zu Sportveranstaltungen, Konzerten, Theateraufführungen, Messen oder Kongressen gelten – überall dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und sich mit dem Coronavirus infizieren könnten. Diskotheken sollen nach Angaben der Regierung weiterhin geschlossen bleiben.
  • Griechenland: Nach einem deutlichen Anstieg haben sich die Infizierten-Zahlen in Griechenland mittlerweile stabilisiert. Aktuell liegt der Inzidenzwert bei 147,9 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University). Das ist höher als derzeit in Deutschland. Die Infektionszahlen innerhalb Griechenlands unterscheiden sich beträchtlich. Während beliebte Urlaubsinseln wie Korfu, Mykonos und Santorin überdurchschnittliche 7-Tage-Inzidenzen verzeichnen, weist der Großraum Athen eine moderate Inzidenz von unter 100 auf. Für die Einreise nach Griechenland müssen Reisende ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Schnelltestergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Wer vollständig geimpft ist (seit mindestens 14 Tagen) wird von der Testpflicht befreit, muss die Immunisierung dann aber schriftlich oder digital belegen können. Der gelbe Impfpass reicht dafür aus. Auch eine Genesungsbescheinigung macht die Einreise möglich. lle Griechenland-Reisenden (Land-, See- oder Luftweg) müssen ein Online-Formular ausfüllen. Ab sofort kann man das dies auch noch am Anreisetag tun: Der bisherige Vorlauf von mindestens 24 Stunden entfällt. Fast alle großen Hotelanlagen empfangen wieder Gäste. Die meisten Sehenswürdigkeiten und Museen sind unter Kapazitätseinschränkungen wieder zugänglich. In Tavernen, Cafés und an bewirtschafteten Stränden gelten besondere Maßnahmen wie beispielsweise ein besonders großer Abstand zwischen Tischen und Liegen. Seit 13. September dürfen sich nur noch Geimpfte oder Genesene in den Innenräumen von Gastronomie- und Kulturbetrieben aufhalten (2G-Regel).
  • Kroatien: In Kroatien liegt die Corona-Inzidenz mit 215,8 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University) deutlich höher als derzeit in Deutschland. Beschränkungen gibt es bei der Einreise aus Deutschland aktuell nicht, sofern man über ein digitales Covid-Zertifikat der EU verfügt. Falls nicht, benötigt man für den Grenzübertritt einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein darf. Die gültigen Regeln bei der Einreise hat die kroatische Regierung auch auf Deutsch veröffentlicht. Für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien werden allerdings die Kontaktdaten aller Reisenden registriert. Das Hinterlegen der Daten ist online möglich. In Kroatien ist die Außengastronomie geöffnet, Restaurants dürfen auch den Innenbereich öffnen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Außerdem ist in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln nur eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Niederlande: Die Niederlande gelten nicht mehr komplett als Hochinzidenzgebiet, sondern nur noch die überseeischen Teile des Landes Aruba, Bonaire, Curaçao und Sint Maarten. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Teile warnt das Auswärtige Amt. Für die Einreise ist der Nachweis einer Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung erforderlich. Für Aufenthalte von weniger als zwölf Stunden benötigt man keinen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder negativen Test. Generell befreit sind Kinder unter 12 Jahren. Flugreisende müssen zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen. Seit 25. September muss kein Sicherheitsabstand mehr eingehalten werden. In Gastronomie, Theatern, Museen, bei Sport- oder Kulturveranstaltungen gilt die 3G-Regel. Nachtclubs und Diskos dürfen bis 0 Uhr öffnen.  Restaurants, Bars und Cafés müssen zwischen 24 Uhr und 6 Uhr schließen.
  • Belgien: Die Inzidenz in Belgien liegt bei 115,8 Infizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University) – das ist höher als derzeit in Deutschland. Reisen nach Belgien sind wieder uneingeschränkt erlaubt. Dafür muss aber spätestens 48 Stunden vorher ein Reiseformular ausgefüllt und elektronisch versendet werden. In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in rote, orange und grüne Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Derzeit als “rot” eingestuft sind in Nordrhein-Westfalen die Städte Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold, und Arnsberg. Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-COVID-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Getestete müssen bei einem entsprechend langen Aufenthalt am 7. Tag nach Einreise einen weiteren Test durchführen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Für die Hauptstadt Brüssel gelten verschärfte Regeln: Reisende, die weder vollständig geimpft noch genesen sind und aus „roten“ Zonen nach Brüssel reisen, müssen ab sofort verpflichtend für zehn Tage in Quarantäne. Am 1. und am 7. Tag müssen nicht geimpfte oder genesene Personen einen Corona-Test machen lassen. Fällt auch das zweite Testergebnis negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden. Am Flughafen Brüssel wird bei allen Passagieren mit Wärmebildkameras die Temperatur gemessen, bei mehr als 38 Grad wird die Einreise verweigert. Es gelten weiterhin die Abstandsregeln von 1,50 Meter. Maskenpflicht besteht noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen, Bahnhöfen, Flughäfen, in Einkaufsstraßen, auf Märkten und bei Verlassen und Betreten von Cafés oder Restaurants. Die Gemeinden legen außerdem selbstständig Zonen fest, in denen im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht besteht. Geschäfte sind unter Hygienebedingungen, Hotels, Ferienparks, Restaurants, Cafés und Vergnügungsparks unter Auflagen geöffnet, Discotheken geschlossen.
  • Frankreich: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien wird derzeit gewarnt – sie sind als Hochrisikogebiet eingestuft. Für das restliche Land ist die Reisewarnung aufgehoben. Der Inzidenz-Wert der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 51,2 (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University) – das ist ein ähnliches Niveau wie in Deutschland. Für die Einreise aus Deutschland wird ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) benötigt, das nicht älter als 72 Stunden ist. Vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen keinen Test. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Personen, die auf dem Landweg für weniger als 24 Stunden einreisen oder weniger als 30 Kilometer entfernt wohnen, sind von diesen Regelungen befreit. Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem die Pflicht, einen „pass sanitaire“ mit sich zu führen. Das ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen, Genesung von oder aktuelle negative Testung auf eine Covid-19-Infektion. Er kann nach EU-Vorgaben digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid“ oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) oder in Papierform erfolgen. Landesweit besteht für Personen ab elf Jahren eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Schweiz: Die Zahl der Corona-Infizierten ist in der Schweiz in den letzten Tagen wieder deutlich gefallen. Derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 93,9 (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University). Grundsätzlich ist die Einreise in die Schweiz für Deutsche möglich. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Aktuell sind für die Schweiz keine Risikogebiete mit Quarantänepflicht ausgewiesen. Deutsche Staatsangehörige können in und durch die Schweiz reisen. Es finden nur stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen statt, lange Wartezeiten sind die Ausnahme. Seit Montag, 20. September, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR- (max. 72 Stunden alt) oder Antigentest (max. 48 Stunden alt) vorweisen – egal mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich in der Schweiz nochmals testen lassen. Dieser zweite Test ist kostenpflichtig und das Resultat muss an die zuständige Stelle im Kanton weitergeleitet werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Alle Reisenden müssen die Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular* erfassen, das gilt seit 20. September unabhängig vom Verkehrsmittel – somit auch für Autofahrer. Ausgenommen von der Registrierungs- und Testpflicht sind lediglich Grenzgänger und Reisende im Transit, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen. Hotels und Campingplätze sind zum Großteil geöffnet. Restaurants sind geöffnet, sowohl innen als auch außen. Läden, Museen, Zoos, Erlebnisparks, Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen ebenfalls öffnen – zum Teil aber mit Auflagen, etwa einer Maskenpflicht. Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im öffentlichen Nahverkehr.
  • Österreich: Deutschland gilt in Österreich als Land mit geringem epidemiologischen Risiko. Urlauber aus Deutschland müssen dennoch einen aktuellen 3-G-Nachweis erbringen. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise durchzuführen. Es finden Grenzkontrollen statt.  Wegen steigender Infektionszahlen verschärft Österreich seine Regeln für Ungeimpfte. Ungeimpfte und nicht genesene Personen müssen im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen (Museen, Bibliotheken, Theaters, Kinos, etc.) FFP2-Masken tragen. Geimpften und Genesenen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Der Besuch von Gaststätten, Hotels  und Veranstaltungen ist wieder möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines gültigen negativen Tests (Gültigkeitsdauer bei PCR-Tests 72 Stunden, bei offiziellen Antigentests 48 Stunden, bei Selbsttests, die in behördlichen Datenverarbeitungssystemen der Länder erfasst sind, 24 Stunden) bzw. eines anderen Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impfung oder Genesung). Beschränkungen bestehen weiterhin bei der zulässigen Auslastung von Gaststätten. An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. An öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften sowie in Museen ist in geschlossenen Räumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Seit 1. Oktober gelten im Bundesland Wien für vorerst einen Monat verschärfte Regeln: Für den Besuch von Lokalen der Nachtgastronomie sowie von Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen ist ab sofort ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erforderlich. Ein Test ermöglicht keine Teilnahme.
  • Türkei: Seit Dienstag, 17. August, gilt die Türkei als Hochrisikogebiet. In den letzten Wochen waren die in der Türkei gemeldeten Zahlen erneut stark gestiegen. Aktuell liegt der Inzidenzwert mit 199,2 Infizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand: 4. Oktober, Quelle: Johns Hopkins University) deutlich höher als in Deutschland. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Land. Wer aus der Türkei nach Deutschland zurückkehrt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne, kann diese aber durch einen negativen Corona-Test nach fünf Tagen verkürzen. Außerdem müssen sich Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Reisende müssen in der Türkei bei der Ein- und Ausreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Bei der Einreise darf dieses maximal 72 Stunden (bei einem PCR-Test) bzw. 48 Stunden (bei einem Antigen-Schnelltest) alt sein, bei der Ausreise gelten die gleichen Fristen. Geimpfte (seit mindestens 14 Tagen) und Genesene (nicht länger als sechs Monate) sind von der Testpflicht befreit. Alle Flugreisenden müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen. Die Beschränkungen in der Türkei sind weitestgehend aufgehoben. Beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit erneut angeordnet werden. Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht.
  • Ägypten: Das RKI stuft Ägypten weiterhin als Hochinzidenzgebiet ein. Vor Urlauben dort wird gewarnt. Für die Einreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden ist. Eine Sonderregel gilt hingegen bei einer Einreise vom Flughafen in Frankfurt: Dann darf das Testergebnis sogar bis zu 96 Stunden alt sein. Und: Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache angefertigt sein. Alternativ kann auch ein Impfnachweis vorgelegt werden. Die ägyptischen Behörden erkennen die Impfung einer genesenen Person mit nur einer Impfdosis nicht an. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für Touristen, die nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisen, besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen zu machen. Bis zum negativen Testergebnis gilt dann eine Quarantänepflicht – zum Beispiel im Hotelzimmer. Im öffentlichen Raum gilt eine Maskenpflicht. Die Öffnungszeiten von Sportstätten, Museen, Gastronomie und Geschäften können eingeschränkt sein. Auf Reisen innerhalb des Landes können Temperaturmessungen oder Corona-Tests angeordnet werden. Wer positiv getestet wird, muss zur Isolation in ein staatliches Krankenhaus.
  • Dänemark: Die Einreise nach Dänemark ist für deutsche Touristen ohne einen triftigen Grund möglich. Benötigt wird ein negatives Covid-19-Testergebnis, wobei der PCR-Test nicht länger als 72 Stunden und ein Antigentest nicht länger als 48 Stunden vor Einreise durchgeführt werden darf. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht. Hier reicht der Impfnachweis in Form des Impfausweises oder des digitalen Impfnachweises per App. Für Reisende aus Deutschland, das bis auf Schleswig-Holstein als „gelb“ eingestuft ist, besteht die Pflicht zur Durchführung eines zweiten – kostenfreien – Covid-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land oder Region (aktuell nur Schleswig-Holstein) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.  Reisen auf die Färöer-Inseln sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein kostenpflichtiger PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 15 Jahre und vollständig Geimpfte, die mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und die entweder ein digitales COVID-19 Impfzertifikat der EU vorweisen können oder ihren Wohnsitz in einem EU- oder Schengenstaat, einem „gelben“ oder „orangen“ OECD-Staat oder als „gelb“ eingestuften Drittstaat haben und einen anderen Impfnachweis vorlegen können.  Für Einreisen nach Grönland gilt Folgendes: Bis zum 31. Oktober 2021 dürfen nur noch vollständig Geimpfte oder von  Covid-19 Genesene oder Personen mit Wohnsitz in Grönland einreisen. Kinder unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Pandemiebedingte Einschränkungen wurden am 10. September 2021 grundsätzlich aufgehoben. Handel, Gastronomie, Nachtclubs, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.

Mehr Informationen über die verschiedenen Reiseländer finden Sie hier auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

(bora/ahar/hgo/capf/c-st/ha/frin/hebu/kar)

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