Wer vorzeitig in Rente geht, kann Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen. Dabei greift eine Regel, die Sie sich auch anders zunutze machen können. Man kennt das Prinzip von Hauskrediten: Banken gewähren in der Regel einmal im Jahr eine Sonderzahlung, die viele Kunden gerne nutzen. Denn so sind diese nicht nur schneller mit ihrem Kredit durch, sie senken auch ihre Zinskosten. Doch während diese Möglichkeit bei der Baufinanzierung so gut wie jedem offensteht, gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung strenge Vorgaben für Sonderzahlungen. Denn diese sind vor allem dazu gedacht, Abschläge auszugleichen, die Beitragszahler bei einem vorzeitigen Renteneintritt in Kauf nehmen müssen. Wer hingegen glaubt, seine spätere Rente grundsätzlich mit zusätzlichen Zahlungen aufstocken zu können, auch wenn er erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen will, der irrt sich. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, genau das über einen Umweg zu erreichen. Vermeintlicher Fallstrick erhöht Ihre Rente Dabei können Sie sich eine Regel zunutze machen, die für andere wie ein Fallstrick klingt. Wer nämlich plant, früher als regulär vorgesehen in Rente zu gehen und dafür vorab Ausgleichszahlungen zu leisten, den weist die Deutsche Rentenversicherung auf eine Besonderheit hin: „Eine Erstattung der Sonderzahlungen erfolgt nicht.“ Das gilt für den Fall, dass sich gesetzlich Rentenversicherte später doch dazu entscheiden, bis zum Regelrenteneintrittsalter zu arbeiten. Sobald Ihr Geld bei der Rentenversicherung eingegangen ist, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Klingt erst einmal ungerecht, da es nun ohne Frührente auch keine Abschläge mehr auszugleichen gilt, doch die eingezahlten Sonderbeiträge haben einen Vorteil: Sie führen dazu, dass sich Ihre spätere reguläre Altersrente lebenslang erhöht. Wie Sie solche Abschlagszahlungen genau leisten und wann sich das überhaupt lohnt, lesen Sie hier . Keine Pflicht, Frührente in Anspruch zu nehmen Wer also eigentlich gar nicht vorhat, in Frührente zu gehen, aber größere Summen wie eine Abfindung nutzen möchte, um seine Rente anzuheben, kann dieses legale Schlupfloch nutzen. Erklären Sie dafür zunächst bei der Rentenversicherung, voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu wollen. Die dann folgenden Ausgleichszahlungen verpflichten Sie nicht, die frühere Rente auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Stattdessen profitieren Sie später von einer höheren Monatsrente. Es gibt allerdings drei Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um überhaupt Sonderzahlungen leisten zu dürfen: Sie müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, mindestens 50 Jahre alt sein, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, und Sie müssen bis zum anvisierten vorzeitigen Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre voll haben. Mehr zur Frührente lesen Sie hier .