Regelmäßig beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum muss ich plötzlich Steuern nachzahlen? Wer eine Rente bezieht, ist grundsätzlich anlage- und steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen – und zwar nicht nur, wenn Sie eine eigene gesetzliche Rente beziehen, sondern zum Beispiel auch beim Bezug von Witwen- oder Halbwaisenrente. Stirbt ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, muss manch ein Hinterbliebener plötzlich erstmals eine Steuererklärung einreichen. Wer etwa als Arbeitnehmer nach Steuerklasse 1 besteuert wird und neben seinem Angestelltengehalt keine weiteren Einkünfte hat, begleicht seine Steuerschuld bereits im Laufe des Jahres über die Lohnsteuer , die der Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt abführt. Eine Steuererklärung ist dann nicht verpflichtend – auch wenn die freiwillige Abgabe oft sinnvoll wäre. Schnell vierstellige Nachzahlungen Gerade solchen Steuerzahlern ist oft nicht klar, dass sie als Bezieher von Witwenrente in die Abgabe- und mitunter auch Steuerpflicht rutschen. Wer keine Steuererklärung einreicht, bekommt Post vom Finanzamt. Und das setzt dann schnell vierstellige Nachzahlungen fest – vor allem, wenn Sie bereits mehrere Jahre mit den Erklärungen in Verzug sind. Ob Bezieher von Hinterbliebenenrenten überhaupt aufgrund dieser Bezüge Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe der Rente ab. Erst wenn Sie mit dem Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen, über dem sogenannten Grundfreibetrag liegen, wird Einkommensteuer fällig. Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu. Für das Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro. Wie groß der Teil Ihrer Rente ist, den Sie versteuern müssen, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie erstmals Rente bezogen haben. Grundsätzlich gilt: Je später der Renteneintritt, desto größer der steuerpflichtige Teil der Rente. Mehr dazu lesen Sie in unserem gesonderten Ratgeber zur Steuer auf Renten .