Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente. Doch sie werden in der Regel der Mutter zugeschrieben. Ein Vater hat nun gegen diese Berechnung geklagt. Ein Vater aus Südhessen hat vor dem Bundessozialgericht geklagt, da ihm die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten für seine Tochter nicht vollständig angerechnet hat. Bislang können Eltern gemeinsam entscheiden, wem die Kindererziehungszeiten für die Rente gutgeschrieben werden. Fehlt eine solche Erklärung, werden die Zeiten dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lässt sich das nicht klären, gehen die Zeiten automatisch an die Mutter – sogar bei einer gleichberechtigten Aufteilung. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rente anerkannt zu bekommen. Vater sieht sich diskriminiert In dem verhandelten Fall lebten Vater und Mutter zunächst gemeinsam mit der 2001 geborenen Tochter. Der Vater war in Vollzeit beschäftigt, die Mutter begann erst kurz vor dem sechsten Geburtstag der Tochter einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. 2008 zog die Mutter aus, seitdem lebt sie getrennt von Vater und Tochter. Der Rentenversicherungsträger erkannte dem Vater nur die Zeit nach dem Auszug der Mutter als Erziehungszeit an. Für die Jahre davor wurde ihm das mit der Begründung verweigert, es habe eine gemeinsame Erziehung stattgefunden, die der Mutter zugerechnet werde. Der Vater argumentiert jetzt, diese „Auffangregel“ diskriminiere ihn aufgrund seines Geschlechts. Fair wäre bei gemeinsamer Betreuung hingegen eine hälftige Anerkennung für die gesetzliche Rente. Das dahinterstehende Rollen- und Familienbild entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Das Bundessozialgericht muss nun entscheiden, ob die bisherigen Regeln verfassungskonform sind.