Die Geburt des eigenen Kindes ist ein einschneidendes Ereignis. Der Anspruch auf Sonderurlaub erscheint selbstverständlich, es gibt aber Unterschiede zwischen Müttern und Vätern.Kommt ein Kind zur Welt, beginnt für Paare ein komplett neues Leben. Und sich daran zu gewöhnen, braucht Zeit. Für Mütter gibt es daher gesetzliche Schutzfristen, Väter können immerhin Sonderurlaub bekommen. Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt.Was bezeichnet der Begriff Sonderurlaub?Unter dem Begriff Sonderurlaub wird die Freistellung eines Arbeitnehmers für zeitlich begrenzte außergewöhnliche, persönliche Umstände bezeichnet. Dies kann etwa die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder eine Beerdigung sein.Sonderurlaub bei Geburt – ZusammenfassungWährend bei Müttern gesetzliche Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz gelten, sieht dies bei Vätern anders aus. Denn Vätern steht bei der Geburt des eigenen Kindes Sonderurlaub nach dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder gemäß sonstigen Vereinbarungen zu.Wann genau der Sonderurlaub genommen werden kann, ist dabei einzelfallabhängig. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 sieht vor, dass Väter voll bezahlten Sonderurlaub von zehn Tagen bekommen.Deutschland hat diese Regelung jedoch bis heute nicht umgesetzt, weshalb die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte kürzlich an, dass der Vaterschaftsurlaub 2024 kommen solle. Mehr dazu lesen Sie hier.Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt?Dass eine Frau, die ein Kind gebärt, nicht am nächsten Tag arbeiten gehen kann, ist selbstverständlich. Nach § 6 Mutterschutzgesetz dürfen Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.Aber wie sieht es bei Vätern aus? Zunächst einmal hilft Ihnen bei dieser Frage ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag und in den geltenden Tarifvertrag. Hier finden Sie die aktuell geltenden Bestimmungen, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt haben und wie viele Tage Ihnen zustehen.Sonderurlaub bei Geburt – gesetzliche RegelungExistieren keine Regelungen, gilt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern er in Ihrem Vertrag nicht eingeschränkt oder explizit ausgeschlossen ist.Dieser Paragraf besagt folgendes: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“Eine Geburt wird als ein derartiger Grund angesehen, womit Sie einen generellen Anspruch auf Sonderurlaub zur Geburt Ihres Kindes haben.Grundsätzlich bedeutet dies, dass Ihnen Sonderurlaub zur Geburt zusteht. Im Gegensatz zu Müttern existieren für Väter jedoch keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema. Lediglich ein allgemeiner Anspruch auf Sonderurlaub für Arbeitnehmer nach § 616 BGB ist für Väter vorgesehen.Sonderurlaub bei Geburt – so lange besteht der MutterschutzDer Mutterschutz dauert mehrere Wochen. Er beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf die Mutter nicht arbeiten.Auch dann, wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, dauert die Mutterschutzfrist insgesamt 14 Wochen. Sie endet dann also ein paar Tage nach den acht Wochen nach der Geburt – genau so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin geboren wurde.Wenn Ihr Neugeborenes hingegen so früh das Licht der Welt erblickt, dass es als Frühgeburt gilt (beispielsweise dann, wenn Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt), verlängert sich der Mutterschutz auf zwölf Wochen nach der Geburt, womit sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen verlängert.Und auch, wenn das Neugeborene nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt, erhalten Sie die kompletten acht Wochen Mutterschutz. Denn dann gilt die Mutterschutzfrist für Sie entsprechend länger.Ähnlich sieht es bei Mehrlingsgeburten aus. Wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen, verlängert sich die Mutterschutzfrist ebenfalls. Sie beträgt dann zwölf Wochen nach der Geburt.Sonderurlaub bei Geburt – so lange haben Väter freiGenerell gilt der Anspruch auf Geburt für Väter unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite oder um jedes weitere Kind handelt. Ebenso haben sowohl verheiratete, als auch unverheiratete Väter Anspruch auf den gesetzlich geregelten Sonderurlaub.Zwar gilt seit dem 20. Juni 2019 eine neue EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, diese wurde in Deutschland jedoch bis heute nicht vollumfänglich umgesetzt (siehe oben). Diese Richtlinie sieht einen Sonderurlaub von mindestens zehn Arbeitstagen für Väter vor.