Berlin (dpa/tmn) – Sogenannte Touristenfahrten mit dem eigenen Auto sind auf manchen Rennstrecken wie der Nordschleife des Nürburgrings gegen Geld möglich. Doch Vorsicht, bei Unfällen kann man auch dann mithaften müssen, wenn den Unfallgegner grobes Verschulden trifft. Das zeigt ein Urteil des Oberl