Gewinne aus Online-Pokerspielen können unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Das entschied das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Der Kläger hatte als 20-Jähriger im Jahr 2009 geschätzt rund 446 Stunden online gespielt, dabei