Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Werden mir meine drei Kindererziehungsjahre angerechnet?Kinder großziehen ist Arbeit – auch wenn Eltern für die Erziehung kein Geld bekommen. Doch was bedeutet eine Auszeit vom Job für die Rente? Das fragt sich eine 61-jährige t-online-Leserin, die erwägt, in Frührente zu gehen. Sie möchte wissen: „Werden mir meine drei Kindererziehungsjahre angerechnet, wenn ich früher in Rente gehen möchte? Meine Kinder sind heute 43, 42 und 40 Jahre alt.“Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Kinder erziehen oder erzogen haben, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. „Damit honoriert die gesetzliche Rentenversicherung den großen gesellschaftlichen Beitrag, den Eltern mit der Erziehung von Kindern leisten“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online. „Sie schafft damit in der Rente einen Ausgleich für Ihre mit der Erziehung verbundenen beruflichen und finanziellen Einschränkungen.“Konkret werden Ihnen für die Erziehung von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, bis zu 36 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt. „Der Staat zahlt hierfür Rentenbeiträge, deren Höhe den Beiträgen eines Beschäftigten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat entspricht“, erklärt Manthey. Für Geburten vor 1992 können Sie sich bis zu 30 Monate an Kindererziehungszeiten anerkennen lassen. Zusätzlich gibt es bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes Kinderberücksichtigungszeiten.Von alleine schreibt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Zeiten aber nicht gut. Sie müssen sie dort beantragen. Den „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ (V0800) finden Sie hier.“Die Anerkennung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erfolgt unabhängig davon, ob sie nebenbei berufstätig waren. Bei der Mindestversicherungszeit für eine vorgezogene Altersrente werden sowohl Kindererziehungs- als auch Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet“, ergänzt Manthey. Wollen Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen, benötigen Sie dafür mindestens 45 Beitragsjahre. Mit Abschlägen ist eine Wartezeit von 35 Jahren Pflicht. Zudem gelten bestimmte Altersgrenzen. Mehr dazu lesen Sie hier.