Für Stephan Ernst stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mitangeklagte Markus H. wurde den Angaben zufolge wegen eines Waffendelikts zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.Für Stephan Ernst stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mitangeklagte Markus H. wurde den Angaben zufolge wegen eines Waffendelikts zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.