Ein Blick auf den Kontoauszug und freudiges Staunen: Viele Arbeitnehmer bekommen zum Ende des Jahres ein 13. Gehalt. Doch wer hat Anspruch darauf?Der eine oder andere Arbeitnehmer dürfte sich in den nächsten Wochen beim Blick auf den Kontoauszug über das 13. Gehalt freuen, das einige Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Jahresende überweisen. Doch wann hat man eigentlich Anspruch darauf?Kein gesetzlicher AnspruchZunächst einmal: Einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Gehalt gibt es nicht. Ein Zahlungsanspruch kann sich aber aus Arbeits-, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, in der Zeitschrift „AK-Konkret“. Möglich ist das auch aufgrund betrieblicher Übung – zum Beispiel bei einer dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung in Folge zum Jahresende.Weihnachtsgeld bei Kündigung: Hier erfahren Sie, ob sie darauf Anspruch habenIst Weihnachtsgeld steuerfrei: Hier erklären wir Ihnen, welche Steuern anfallenIst ein 13. Gehalt vereinbart, bekommt man das auch, wenn man gar nicht das ganze Jahr im Unternehmen gearbeitet hat. In dem Fall muss das 13. Monatsgehalt grundsätzlich anteilig gewährt werden. Das gilt sowohl, wenn man vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, wie auch, wenn man erst im Laufe des Jahres dort angefangen hat.Zurückzahlen muss man das 13. Gehalt übrigens nicht, wenn man nach der Auszahlung kündigt – oder wenn der Arbeitgeber unzufrieden mit der eigenen Leistung ist. „Das 13. Monatsgehalt stellt einen echten Gehaltsbestandteil für erbrachte Arbeitsleistung dar und ist Teil des Jahreseinkommens“, erklärt Anke Marx. „Somit kann es grundsätzlich nicht an Bedingungen geknüpft und auch nicht zurückgefordert werden.“