Der Mai bringt nicht nur viele Feiertage, sondern auch einige Neuerungen für Verbraucher. Freuen dürfen sich vor allem Bus- und Bahnreisende.Mit nur einem Urlaubstag kann man sich im Mai gleich drei lange Wochenenden sichern – und diese gleich für Ausflüge mit der Bahn nutzen. Denn ab dem neuen Monat gilt das Deutschlandticket. Welche Änderungen noch auf Sie zukommen, zeigt unser Überblick.Deutschlandticket startetKaufen konnten Sie es schon im April, doch erst ab 1. Mai dürfen Sie auch damit fahren: Das Deutschlandticket, auch bekannt als 49-Euro-Ticket, gilt ab dann bundesweit in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Das Ticket gibt es nur im monatlichen Abo. Das heißt, es verlängert sich automatisch, wenn Sie es nicht rechtzeitig kündigen. Das ist aber jeden Monat möglich. Ihr Arbeitgeber kann es Ihnen zudem als Jobticket bezuschussen.Was viele nicht wissen: Das Deutschlandticket gilt mitunter auch über die deutsche Grenze hinaus. Nämlich dann, wenn ein Bahnhof im Ausland zum deutschen Tarifgebiet gehört. Andersherum sind bestimmte Regionalzüge derzeit noch ausgeschlossen. Auf welchen Strecken Sie aufpassen müssen und wo das Ticket auch bis ins Ausland gilt, lesen Sie hier.Letzte Grundsteuerfrist endetAuch in Bayern müssen Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen nun endgültig ihre Grundsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen. Die Frist läuft dort am 2. Mai ab. Bayern hatte als einziges Bundesland beschlossen, Eigentümern ein zweites Mal mehr Zeit einzuräumen.Ursprünglich hätten die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Oktober 2022 eingereicht werden sollen. Da bis dahin nicht einmal der Hälfte der Immobilienbesitzer tätig geworden war, verlängerte das Bundesfinanzministerium die Frist bis zum 31. Januar 2023. Bayern legte dann noch einmal nach.Anders als in den meisten Bundesländern gilt dort zudem ein eigenes Berechnungsmodell. Im sogenannten wertunabhängigen Flächenmodell spielt der Bodenrichtwert keine Rolle. Lesen Sie hier, wie sich die Grundsteuer in Bayern genau berechnet, und hier, wie das Bundesmodell funktioniert.Corona-Warn-App verliert wichtigste FunktionDie Maßnahmen gegen Corona sind bereits abgeschafft, jetzt wird auch die Warn-App faktisch eingemottet: Weil sich die Pandemielage entspannt hat, schaltet der Bund zum 1. Mai die Warnfunktion ab. Wer dann positiv auf das Coronavirus getestet wird, kann andere Nutzer der App nicht mehr darüber informieren.Zudem sollen die Systeme im Mai darauf vorbereitet werden, ab Juni in einen „Schlafmodus“ zu wechseln. Damit entfallen regelmäßige Aktualisierungen der Corona-Warn-App. Sie können sie aber weiter nutzen, um etwa elektronische Impfzertifikate zu speichern.Strengere Regeln für Google, Apple und Co.Ab dem 2. Mai gilt der Digital Markets Act (DMA), ein EU-Gesetz über digitale Märkte. Es soll die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Apple beschränken. Bestimmten Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Online-Vermittlungsdiensten wird es dann nicht mehr möglich sein, eigene Angebote im Ranking zu bevorzugen. Apple beispielsweise muss auf seinen iPhones erstmals andere App-Stores zulassen.Mehr Geld für PflegekräfteIn der Altenpflege steigt der Mindestlohn. Ab Mai erhalten Angestellte je nach Qualifikation ein paar Cent mehr pro Stunde. Folgende Mindestlöhne gelten dann:Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro (vorher 13,70 Euro)Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro (vorher 14,60 Euro)Pflegefachkräfte: 17,65 Euro (vorher 17,10 Euro)Zum 1. Dezember 2023 folgt eine weitere Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege.Einmalzahlungen für bestimmte BerufsgruppenDie Zeit der Energiepreispauschalen ist vorbei, doch in manchen Branchen haben die Arbeitnehmer gut verhandelt und sich zusätzliche Zahlungen gesichert. Im Bauhauptgewerbe erhalten Beschäftigte mit dem Mai-Gehalt eine Einmalzahlung von 450 Euro. Das gilt allerdings nur im Westen.Wer als Maler und Lackierer arbeitet, könnte ebenfalls eine Sonderzahlung bekommen – vorausgesetzt das Geld kam bisher noch nicht. Denn laut Tarifvertrag müssen Arbeitgeber spätestens mit der Gehaltsabrechnung im Mai eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro überweisen. Wer noch in der Ausbildung ist und nach Tarifvertrag bezahlt wird, erhält 180 Euro.Mögliche Warnstreiks bei der BahnUnklar ist noch, wie sich die Tarifauseinandersetzungen in der Bahnbranche entwickeln. Sollte es keine Einigungen geben, könnten auf Bahn- und Flugreisende auch im Mai Streichungen und Verspätungen zukommen.