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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die sog. Theaterbetriebszulage (gleichbleibender Bruttolohn und schwankender Nettolohn nach Mantel- und Entgelttarifvertrag) „neben dem Grundlohn“ geschuldet wird und somit gemäß § 3b EStG steuerfrei ist (Az. VI R 16/19).

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