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Zutritt nur mit Gesundheitspass
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In welchen Ländern Geimpfte Privilegien haben

Um die Impfbereitschaft anzukurbeln, gibt es in einigen Ländern bereits Privilegien für Immunisierte. Der „Grüne Pass“ ermöglicht es ihnen, am öffentlichen Leben teilzuhaben. In Dänemark gibt es dank hoher Impfquote gar keine Beschränkungen mehr.

Schon im vergangenen Jahr wurde in Deutschland über Impf-Privilegien diskutiert. Auch jetzt ist die Debatte wieder aktuell. Denn: Privilegien führen zu einer höheren Impfbereitschaft, in vielen anderen Ländern gibt es sie schon. Mit dem sogenannten Grünen Pass“, der derzeit europaweit zu Protesten führt, ist es Geimpften, Genesenen und Getesteten möglich, uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilzuhaben.

Italien hat den „Grünen Pass“ am 6. August eingeführt. Nur wer den Gesundheitspass vorzeigt, darf in die Innenbereiche von Cafés und Restaurants, in Museen, Theater und Kinos, zu Sport- und Kulturveranstaltungen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios. Der Pass ist für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren vorgeschrieben, denn sie können sich in Italien schon uneingeschränkt impfen lassen. Das Dekret soll trotz massiver Proteste erweitert werden, sodass auch beim Zutritt in Züge, Flugzeuge und auf Fähren erst der Pass vorgezeigt werden muss. Ab dem 15.Oktober gilt die 3G-Regel in Italien auch am Arbeitsplatz.

Auch Frankreich hat sich für den Gesundheitspass entschieden. Seit dem 9. August muss der „Grüne Pass“ in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens vorgezeigt werden: bei Kinobesuchen, Großveranstaltungen, in Restaurants und Bars sowie bei Bahn- und Flugreisen. werden. Die Maßnahmen sind zuletzt verschärft worden, vorher war der „Grüne Pass“ nur bei Veranstaltungen mit über 1000 Menschen erforderlich.

In den bei Deutschen sehr beliebten Urlaubsländern Spanien und Portugal kennt man kein 2G. Und die 3G-Regel gilt in Spanien und Portugal vorwiegend nur für das ansonsten von Beschränkungen weitgehend befreite Nachtleben. In Bars, Clubs und Diskos zahlreicher Regionen erhalten nur diejenigen Eintritt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Für die Corona-Tests muss man wie seit jeher selber in die Tasche greifen.

Auf der Iberischen Halbinsel ist die Corona-Lage weiterhin sehr entspannt. Die Impfquoten sind mit die höchsten in Europa und auch weltweit. Und die Infektionszahlen sind weiterhin deutlich niedriger als in Deutschland. Im Zuge der positiven Entwicklung sind inzwischen auch fast alle Corona-Beschränkungen weggefallen. Einige Regeln müssen aber noch beachtet werden: In Spanien besteht in der Öffentlichkeit in Innenräumen und in Bussen und Bahnen weiter Maskenpflicht. Im Freien nur, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Portugal muss man den Mund-Nasen-Schutz unter anderem nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Theatern, Kinos und großen Einkaufszentren tragen. Im Freien darf die Maske abgesetzt werden.

Zur Einreise auf dem Luft- oder Seeweg muss unterdessen weiterhin eine digitale Reiseanmeldung ausgefüllt werden. Und alle Touristen, die älter als zwölf sind, müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Wer den nicht hat, ist verpflichtet, einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen.

In Griechenland gilt seit dem 13. September die 2G-Regelung. Der Zutritt zu Restaurants, Lokalen, Cafés oder Sportvereinen ist nur für Menschen gestattet, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. In Kinos, Theatern und Museen werden Ungeimpfte weiterhin eingelassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen.

Auch in Österreich haben es geimpfte Urlauber leichter. Möchte man Schwimmbäder, Restaurants, Kinos oder Konzerte besuchen, muss man erst nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Lange Zeit genügte der Nachweis einer einzelnen Impfdosis – seit dem 15. August wird auch die Zweitimpfung benötigt. Für die beginnende Skisaison gilt die 3G-Regel. Sind mehr als 300 Intensivbetten im Land mit Corona-Patienten belegt, dürfen Ungeimpfte aber keine Après-Ski-Lokale mehr besuchen – auch nicht mit negativem Testergebnis.

In Dänemark gibt es seit 10. September keinerlei Beschränkungen mehr. Dort sind alle Aktivitäten ohne Maske, Mindestabstand oder Nachweis über Impfung, Genesung oder Test wieder möglich. Bei der Einreise aus anderen Ländern gilt allerdings nach wie vor die 3G-Regel.

In den meisten Ländern, auch denen, die hier nicht explizit aufgezählt sind, wird es Geimpften insofern leichter gemacht, dass sie vielerorts kein negatives Testergebnis mehr vorzeigen müssen.

(desa/chal)

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